Der Arzt und wir - ein Team  
Zur Behandlungspflege zählt die Durchführung aller vom Arzt verordneten Maßnahmen gemäß den Richtlinien nach § 92 SGB V für die häusliche Krankenpflege.

Hierzu zählt u.a.:
  • Verabreichen und Richten von Medikamenten
  • Injektionen und Infusionen
  • Dekubitusbehandlung
  • Wundversorgung
  • Blasenkatheterisierung und Katheterpflege
  • Parenterale Ernährung
Medizinische Behandlungspflege rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.