Zur Behandlungspflege zählt die Durchführung aller vom Arzt verordneten Maßnahmen gemäß den Richtlinien nach § 92 SGB V für die häusliche Krankenpflege.
Hierzu zählt u.a.:
- Verabreichen und Richten von Medikamenten
- Injektionen und Infusionen
- Dekubitusbehandlung
- Wundversorgung
- Blasenkatheterisierung und Katheterpflege
- Parenterale Ernährung
Medizinische Behandlungspflege rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
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