Langeweile - wir tun was dagegen
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Freizeitaktivitäten. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet sogar die Pflegekasse gem. § 45 SGB die Kosten.
Wir bieten Ihnen u.a. folgende Serviceleistungen an:
Gespräche
Spaziergänge
Einkaufsbummel
Erledigung von Schriftverkehr
Begleitung zu Veranstaltungen
Unterstützung bei Einladungen oder Feiern zu Hause (z.B. Geburtstag)