Langeweile - wir tun was dagegen  
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Freizeitaktivitäten. Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet sogar die Pflegekasse gem. § 45 SGB die Kosten.

Wir bieten Ihnen u.a. folgende Serviceleistungen an:
  • Gespräche
  • Spaziergänge
  • Einkaufsbummel
  • Erledigung von Schriftverkehr
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Einladungen oder Feiern zu Hause (z.B. Geburtstag)