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Bei der ambulanten häuslichen Versorgung inbesondere bei dauernder Pflegebedürftigkeit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden bzw. zu verkürzen, sind - abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen - vom Gesetzgeber folgende Leistungen vorgesehen, die von uns bei Bedarf komplett oder in Teilbereichen durchgeführt werden können:
Medical Center ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen bzw. Sozialämter und rechnet direkt mit den entsprechenden Kostenträgern ab, ohne dass Sie für die von diesen Kostenträgern zu übernehmenden Kosten in Vorleistung treten müssen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email. Wir beraten Sie gerne ausführlich, kostenlos und unverbindlich. |
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