Individuelle Pflege und Versorgung  
Bei der ambulanten häuslichen Versorgung inbesondere bei dauernder Pflegebedürftigkeit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden bzw. zu verkürzen, sind - abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen - vom Gesetzgeber folgende Leistungen vorgesehen, die von uns bei Bedarf komplett oder in Teilbereichen durchgeführt werden können: Möchten Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch einen detaillierten Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag, dem Sie entnehmen können, welche Kosten von den gesetzlich vorgesehenen Kostenträgern (Kranken- und Pflegekassen, Sozialämter) übernommen werden bzw. ob und in welcher Höhe Kosten vom Kunden getragen werden müssen.

Medical Center ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen bzw. Sozialämter und rechnet direkt mit den entsprechenden Kostenträgern ab, ohne dass Sie für die von diesen Kostenträgern zu übernehmenden Kosten in Vorleistung treten müssen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email. Wir beraten Sie gerne ausführlich, kostenlos und unverbindlich.