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Der Arzt und wir - ein Team

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Pflegeheim, Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung) durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause und im Pflegeheim brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, dann kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

Hierzu zählen u.a.:

  • Verabreichen und Richten von Medikamenten
  • Injektionen und Infusionen
  • Dekubitusbehandlung
  • Wundversorgung
  • Blasenkatheterisierung und Katheterpflege
  • Parenterale Ernährung
  • Tel.:
    069 / 74 22 37 24

  • Gräfstraße 75
    60486 Frankfurt am Main

Unser Ziel

Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von älteren und kranken Menschen. Humanität und Wissenschaft werden bei uns groß geschrieben. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel.

Unsere Leistungen
  • Beratung
  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaft
  • Betreuung
  • Individuelle Pflege
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